Justizbehörden in ganz Europa treiben den digitalen Wandel voran und setzen verstärkt auf KI-Tools, virtuelle Anhörungen und elektronische Fallbearbeitungssysteme. Ein aktueller Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) untersucht genau diese digitalen Lösungen in der Justiz. Der Bericht basiert auf der Analyse von 31 digitalen Tools in sieben EU-Ländern sowie Interviews mit Expert:innen und Justizpraktiker:innen. Der Länderbericht zur Situation in Österreich wurde von Expert:innen des ETC Graz verfasst.
Digitalisierung in der österreichischen Justiz
Der Länderbericht Österreich zeigt auf, dass Digitalisierung Vorteile wie einen verbesserten Zugang zur Justiz, höhere Transparenz und standardisierte Verfahren bietet, jedoch auch Risiken birgt, etwa für ältere oder technisch weniger versierte Personen. Während Grundrechte wie Datenschutz berücksichtigt werden, fehlt es oft an umfassenden Grundrechtsprüfungen in der Entwicklungsphase. Die Befragten sehen die Digitalisierung insgesamt positiv, betonen jedoch die Notwendigkeit menschlicher Kontrolle bei KI-gestützten Entscheidungen, um Richtigkeit und Verantwortlichkeit zu gewährleisten.
Der vollständige Länderbericht zur Situation in Österreich ist auf Englisch unter diesem Link verfügbar. Er wurde von den Expert:innen Isabella Meier, Markus Möstl und Klaus Starl vom ETC Graz erstellt.
Chancen und Risiken der Digitalisierung aus Sicht der Europäischen Grundrechteagentur
Der Bericht der FRA „Digitalising Justice: A Fundamental Rights-based Approach“ untersucht digitale Lösungen wie Videokonferenzen in Gerichtsverfahren, elektronische Fallbearbeitungssysteme, Online-Plattformen für den Zugang zu Informationen, die Anzeige von Straftaten, Rechtshilfe sowie KI-gestützte Anonymisierungs- und Transkriptionstools. Er wurde unter Einbindung von Justizfachleuten und technischen Expert:innen erstellt. Zur grundrechtskonformen Ausgestaltung der Digitalisierung in der Justiz fordert der Bericht:
- Integrierte Grundrechtsgarantien: Digitale Tools müssen nicht nur effizient, sondern auch transparent, zugänglich und diskriminierungsfrei sein. Datenschutz allein reicht nicht aus – alle Grundrechte, einschließlich des Rechts auf ein faires Verfahren, müssen berücksichtigt werden.
- Umfassende Einbindung von Stakeholdern: Neben Richter:innen und Staatsanwält:innen sollten auch Menschenrechtsexpert:innen, die Zivilgesellschaft und Vertreter:innen betroffener Gemeinschaften und Gruppen in die Entwicklung einbezogen werden, um inklusives Design und Barrierefreiheit sicherzustellen.
- Aufrechterhaltung nicht digitaler Alternativen und verstärkte Unterstützung: Um digitale Ungleichheiten zu vermeiden, sollten traditionelle Verfahren erhalten bleiben, während Maßnahmen zur Schließung der digitalen Kluft, etwa durch Schulungen, verstärkt umgesetzt werden.
- Schulungen in Grundrechtsfragen: Nutzer:innen digitaler Tools müssen nicht nur deren technische Funktionsweise, sondern auch mögliche Risiken wie Diskriminierung, Voreingenommenheit oder Datenschutzverletzungen verstehen.
FRA-Direktorin Sirpa Rautio betont: „Die Digitalisierung birgt ein großes Potenzial für die Justizsysteme. Sie kann die Justiz schneller, einfacher und zugänglicher machen. Damit wir die Vorteile wirklich nutzen können, müssen wir jedoch auch die Auswirkungen auf die Grundrechte sorgfältig prüfen. Wir müssen außerdem die digitale Kluft überbrücken und den Zugang zur Justiz für alle sicherstellen, damit niemand zurückgelassen wird.“
