Seminare im EU-Strukturfonds

Fortbildungsveranstaltungen für Projektantragsteller:innen und Projektmitarbeiter:innen zu Compliance mit Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung der Europäischen Union)

Warum ein Grundrechtsseminar?

Beantragen Sie ein Projekt in den Förderprogrammen des EU-Kohäsionsfonds, wie im

  • Europäischer Regionalentwicklungsfonds
  • Europäischer Sozialfonds plus ((EU) Verordnung 2021/1057)
  • Kohäsionsfonds
  • Just Transition Funds ((EU) Verordnung 2021/1056; Fonds für einen gerechten Übergang)
  • Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)
  • Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
  • Fonds für die innere Sicherheit (ISF)
  • Instrument Border und Visa Management (BMVI)

so verpflichtet Sie die Europäische Kommission, dass Ihr Projektvorhaben in Einklang mit der EU Grundrechte Charta (GRC) sowie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) steht.

Wer bietet Grundrechtsseminare für die EU Fonds Compliance?

Um diese Verpflichtungen erfüllen zu können, bietet das Europäische Trainingszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC Graz) an der Universität Graz maßgeschneiderte Angebote zum Thema:

Grundrechtskonformität (Compliance) in durch den EU-Kohäsionsfonds geförderten Projekten

Angebotsformate

Die Kommission sieht in allen Projektvorhaben einen Grundrechtsbezug. Dieser Grundrechtsbezug kann unmittelbar durch den Fördergegenstand gegeben sein, zum Beispiel Armutsbekämpfung oder Bildungsunterstützung, oder mittelbar als Bedingungen für das Projektvorhaben Bedeutung haben, wie zum Beispiel durch Informationspflichten, Sicherheitsvorkehrungen, Transparenzvorschriften oder Barrierefreiheit.

Um diesen unterschiedlichen Aspekten hinsichtlich Inhalten, Teams, Dauer oder Setting gerecht zu werden, stehen Ihnen folgende Angebote zur Verfügung:

  • Trainings für einzelne geförderte Projekte (Teams oder Teamleiter:innen)

Im Vorfeld des Trainings wird das Programm in Abhängigkeit der Bedarfe von Team und Leitung abgestimmt auf den Projektinhalt gemeinsam entwickelt, ausgestaltet als: Kurse für das gesamte Projektteam oder als Trainings- oder Planungsseminar für Leiter:innen.

  • Compliance-Beratung für ein Kohäsionsfond gefördertes Projekt

Ihr konkretes Projekt wird auf Grundrechtsanforderungen überprüft und entsprechende Compliance-Maßnahmen gemeinsam mit Leitung und Teams entwickelt und umgesetzt. Die Complianceberatung kann auch projektbegleitend erfolgen.

  • Seminare zu den Inhalten der EU Grundrechte Charta sowie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Welche Grundrechtsstandards in den jeweiligen Projekten müssen eingehalten werden, um alle Förderbedingungen zu erfüllen. Es werden drei Bausteine angeboten: Grundlagen, erweiterte Kenntnisse, fortgeschrittenes Wissen für Projektleitung inkl. Standards für die Projektprüfung.

Wer finanziert das Grundrechtsseminar?

Mit Hinweis auf die Complianceverpflichtung sehen Sie ein entsprechendes Training, Seminar oder eine Beratung, abhängig vom Thema, der Förderschiene und den Erfordernissen für Projektleitung und Projektteam, im Antrag vor und budgetieren dieses. Im Rahmen des Projektbudgets wird diese Ausgabenkategorie anerkannt und refundiert.

Die Kosten pro Halbtag für Training oder Beratung betragen € 760.- plus USt plus Spesen.

Bei Seminaren fallen pro Teilnehmer:in € 250.- plus USt plus Spesen an.

Kontakt und Buchung

Setzen Sie sich so bald wie möglich über das Kontaktformular mit dem ETC Graz in Verbindung, um alle notwendigen Maßnahmen für Ihr Projekt zu treffen.