Die Europäische Kommission stellt den Mitgliedsländern jährlich 530 Milliarden Euro für Kohäsionspolitik zur Verfügung. Seit 2021 müssen bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Compliance mit Grundrechten erfüllt sein. Dies umfasst gemäß EU-Verordnung 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 24. Juni 2021 (Common Provisions Regulation – CPR, sog. Dachverordnung) die Kenntnis, Beachtung und Umsetzung (Compliance) der
- EU Grundrechte-Charta (GRC)
- UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
im jeweiligen Fördervorhaben in acht verschiedenen Förderprogrammen des Kohäsionsfonds.
Die EU Grundrechteagentur (FRA) setzte sich mit der Umsetzung der Dachverordnung auseinander. Zusammengefasst empfiehlt die Agentur die wirksame Einbindung von nationalen und zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsorganisationen in die Erarbeitung der nationalen Förderprogramme, die Durchführung von Schulungsmaßnahmen durch Menschenrechtsorganisationen und die Transparenz und Zugänglichkeit von Beschwerdemechanismen bei Missachtung der EU Grundrechte-Charta.
Im Bereich des Capacity Building sieht die FRA die Notwendigkeit von gut ausgebildeten Behörden, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene. Die Mitgliedsstaaten müssen gemäß Artikel 36 und 37 der CPR das Capacity Building im Zuge der Förderungsgewährung ausreichend finanzieren. Die FRA hält fest, dass die Mitgliedsländer sicher stellen müssen, dass sowohl Programmverantwortliche als auch Fördernehmer:innen ausreichende Expertise, Instrumente und Beratung erhalten, um die Grundrechtecharta und die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen korrekt anwenden und im Rahmen des Fördergegenstandes umsetzen zu können.
Fördernehmer:innen brauchen ein entsprechendes Training, um sicherzustellen, dass ihre Projekte grundrechtskonform umgesetzt werden und dadurch die Compliance-Bedingungen erfüllen. Es ist zu erwarten, dass die zuständigen Förderstellen den Hinweis auf ein solches Grundrechtetraining bei ihrer Entscheidung über die Fördervergabe als positives Kriterium berücksichtigen.
Weiters soll laut Bericht des Europäischen Parlaments zum Europäischen Sozialfonds als Teil des Kohäsionsfonds sowohl der Umfang der Förderprogramme als auch die Liste der normativen Grundlagen in der Periode nach 2027 erweitert werden.
Neues Angebot des ETC Graz: Grundrechtsseminare für die EU-Fonds Compliance
Um Programmverantwortliche und Förderwerber:innen bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen zu unterstützen, bietet das Europäische Trainingszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC Graz) an der Universität Graz maßgeschneiderte Seminare und Kurse zum Thema Grundrechtskonformität (Compliance) in durch den EU-Kohäsionsfonds geförderten Projekten.
Sie finden nähere Informationen zu diesem Angebot hier auf der Webseite.
