Am Ende dieses erfolgreichen Arbeitsjahres möchten wir Sie sehr herzlich zu unserer mehrtägigen Online-Veranstaltung „Human Rights Go Local: What Works“, bestehend aus einer Akademie und Abschlusskonferenz, einladen. Im Rahmen der Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, sich mit lokalen Behörden und Menschenrechtsexpert:innen aus der ganzen Welt auszutauschen!
Human Rights Go Local: What Works
Aktionspläne Menschenrechte
online und in englischer Sprache von 5. bis 8. Februar 2024
Anmeldung (noch bis 19. Jänner 2024 möglich!)
Wie kann ein Aktionsplan Menschenrechte ein effektives Instrument zur Förderung der Verantwortlichkeit einer lokalen Regierung sein? Diese Frage werden wir mit Ihnen im Rahmen der Online-Akademie an drei intensiven Arbeitstagen diskutieren und in mehreren Arbeitsgruppen bearbeiten. Die durch Ihren Beitrag erarbeiteten Ergebnisse werden in einer hochkarätigen Schlusskonferenz präsentiert, die auch online für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Sie sind ein:e Vertreter:in einer lokalen Regierung (politische oder öffentliche Verwaltungsebene) oder eines Städtenetzwerkes, oder sind Menschenrechtsexpert:in oder -praktiker:in und arbeiten etwa in einem Thinktank, einer Universität oder einer internationalen oder regionalen Organisation oder kommen aus der Zivilgesellschaft? Dann freuen wir uns auf Ihre Teilnahme!
- Bringen Sie Ihre praktische Expertise zur Entwicklung, Annahme und Umsetzung eines Aktionsplans Menschenrechte ein.
- Teilen Sie Ihre Lösungen, die lokale Regierungen bei der Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen unterstützen können.
- Tauschen Sie sich mit Kolleg:innen aus, um konkrete Handlungsanleitungen zu erarbeiten, wie eine lokale Regierung durch einen Aktionsplan Menschenrechte ihre Verantwortlichkeit/Rechenschaftspflicht transparent und effektiv fördern können.
Diese Veranstaltung organisieren wir gemeinsam mit der UNESCO, UN-Habitat, dem OHCHR, dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, der African Local Governments Akademie von UCLG-Afrika, dem österreichischen Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, dem Land Steiermark, der Stadt Graz und der Universität Graz.